Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2022
Sonstiges
12.01.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2021
Sonstiges
01.04.2021
Eröffnungen
08.02.2021
Sicherungsmaßnahmen
27.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
29.10.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
31.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.04.2015
Neueintragungen