Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.05.2022
Sonstiges
10.05.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.05.2022
Termine
25.10.2018
Sonstiges
11.07.2018
Eröffnungen
07.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.03.2015 bis zum 31.12.2015
18.04.2015
Neueintragungen