Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2024
Sonstiges
04.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2021
Termine
30.12.2020
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05.05.2020
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23.08.2019
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10.04.2019
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2019
Eröffnungen
12.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.03.2015 bis zum 31.12.2015
15.04.2015
Neueintragungen