Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.06.2025
Sonstiges
05.03.2025
Sonstiges
06.09.2024
Sonstiges
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
19.11.2020
Sonstiges
13.11.2020
Termine
28.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2020
Eröffnungen
17.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.07.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.03.2015 bis zum 31.12.2015
14.04.2015
Neueintragungen