Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.01.2025
Einreichung neuer Dokumente
02.10.2024
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
19.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
21.07.2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
14.04.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
29.08.2022
Einreichung neuer Dokumente
13.07.2022
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
20.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.07.2021
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
05.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
29.10.2020
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
14.01.2020
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
16.12.2019
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
10.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
26.07.2019
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
16.08.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.01.2017
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
28.06.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
16.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
31.07.2007
Neueintragungen