Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2025
Sonstiges
13.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2025
Sonstiges
09.04.2025
Sonstiges
23.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2019
Eröffnungen
19.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
15.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
28.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
28.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.04.2015
Neueintragungen