Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.03.2023
Sonstiges
04.03.2020
Veränderungen
27.02.2020
Eröffnungen
12.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
27.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.10.2018
Veränderungen
29.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.03.2017
Veränderungen
12.12.2016
Veränderungen
08.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.02.2015 bis zum 31.12.2015
07.04.2015
Neueintragungen