Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Sonstiges
17.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2024
Sonstiges
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2018
Sonstiges
07.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
31.03.2015
Neueintragungen