Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2021
Eröffnungen
12.05.2020
Löschungsankündigungen
03.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
25.03.2015
Neueintragungen