Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.07.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
08.12.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
20.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.03.2015
Neueintragungen