Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2020
Eröffnungen
01.07.2020
Eröffnungen
25.05.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
07.05.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.12.2019
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
15.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
23.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
11.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.03.2015
Neueintragungen