Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
11.03.2021
Termine
20.05.2020
Veränderungen
06.05.2020
Eröffnungen
10.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
04.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.11.2018
Veränderungen
04.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.07.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.02.2015 bis zum 31.12.2015
17.03.2015
Neueintragungen