Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.01.2020
03.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2020 bis zum 31.12.2020
02.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
02.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
05.02.2020
Eröffnungen
20.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
30.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.03.2015 bis zum 31.12.2015
23.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.03.2015 bis zum 31.12.2015
06.03.2015
Neueintragungen