Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.07.2023
Löschungsankündigung
16.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.02.2023
Sonstiges
30.12.2022
Sonstiges
21.07.2020
Sonstiges
25.04.2018
Eröffnungen
20.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.02.2015 bis zum 31.12.2015
27.02.2015
Neueintragungen