Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.02.2026
Löschungsankündigung
15.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.01.2025
Sonstiges
06.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.08.2024
Sonstiges
15.02.2022
Sonstiges
24.08.2021
Sonstiges
04.09.2018
Eröffnungen
09.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
23.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.11.2014 bis zum 31.12.2014
02.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.11.2014 bis zum 31.12.2014
18.02.2015
Neueintragungen