Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.03.2025
Sonstiges
29.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2017
Termine
04.08.2016
Sonstiges
01.08.2016
Eröffnungen
22.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
27.06.2016
Sicherungsmaßnahmen
16.06.2016
Sicherungsmaßnahmen
13.06.2016
Sicherungsmaßnahmen
14.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014