Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.12.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2020
Termine
17.04.2019
Termine
12.02.2019
Termine
14.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
13.09.2018
Eröffnungen
06.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
14.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.02.2015
Neueintragungen