Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
26.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2021
Veränderungen
12.04.2021
Veränderungen
01.04.2021
Eröffnungen
13.01.2021
Sicherungsmaßnahmen
03.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
21.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.06.2018
Veränderungen
19.02.2018
Veränderungen
05.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.11.2014 bis zum 31.12.2014
08.06.2015
Veränderungen