Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2024
Sonstiges
12.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.01.2023
Sonstiges
05.01.2023
Sonstiges
14.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2018
Eröffnungen
09.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
09.02.2018
Sonstiges
29.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.11.2014 bis zum 31.12.2014
04.02.2015
Neueintragungen