Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
04.07.2025 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
26.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2019 bis zum 31.12.2020
21.10.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2018 bis zum 30.11.2019
16.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 30.11.2018
18.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
10.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
30.01.2015
Neueintragungen