Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
21.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
31.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.05.2019
17.05.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
26.03.2021
Termine
17.06.2020
Termine
05.06.2019
Sonstiges
03.06.2019
Eröffnungen
11.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
05.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
21.01.2015
Neueintragungen