Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
17.06.2025
Sonstiges
17.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.12.2024
Sonstiges
03.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
03.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
03.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2017 bis zum 31.12.2017
03.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 30.04.2017
03.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.07.2019
Termine
30.05.2017
Sonstiges
04.05.2017
Eröffnungen
13.04.2017
Sicherungsmaßnahmen
17.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
21.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.01.2015
Neueintragungen