Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.01.2024
Sonstiges
03.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Sonstiges
10.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.03.2021
Sonstiges
25.11.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
25.11.2020
Veränderungen
19.11.2020
Eröffnungen
03.07.2020
Sicherungsmaßnahmen
29.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
21.08.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
02.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.01.2015
Neueintragungen