Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.12.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
29.01.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
26.01.2024 Berlin und MünchenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
27.01.2022 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
16.03.2021 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
16.03.2020 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
10.02.2020 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
06.03.2019 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
24.01.2019 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
16.02.2018 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
15.01.2015
Neueintragungen