Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.01.2026
Löschungsankündigung
15.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2025
Sonstiges
15.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.11.2024
Sonstiges
10.07.2020
Termine
16.04.2020
Sonstiges
18.02.2020
Eröffnungen
23.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
12.01.2015
Neueintragungen