Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2024
Sonstiges
04.05.2022
Sonstiges
24.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2019
Sonstiges
01.10.2019
Eröffnungen
25.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
09.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
14.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 27.10.2016
14.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.10.2016 bis zum 31.12.2016
17.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.01.2015 bis zum 31.12.2015
05.01.2015
Neueintragungen