Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.05.2026
Löschungsankündigung
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.05.2025
Sonstiges
07.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2025
Sonstiges
04.03.2025
Sonstiges
03.09.2024
Sonstiges
13.12.2023
Sonstiges
05.09.2023
Eröffnungen
11.08.2023
Sicherungsmaßnahmen
27.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
21.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
14.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.12.2014
Neueintragungen