Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Termine
03.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2020
Eröffnungen
27.03.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2017 bis zum 30.06.2018
30.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.08.2017
18.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
27.12.2017 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.05.2017 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
26.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
21.10.2014
Neueintragungen