Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.08.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
14.08.2020
Termine
11.02.2020
Termine
10.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2018
Termine
09.10.2017
Eröffnungen
02.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
01.02.2017
Sicherungsmaßnahmen
27.11.2014
Neueintragungen