Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.06.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.12.2017
Termine
07.12.2017
Eröffnungen
07.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
09.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.08.2014 bis zum 31.12.2014
18.11.2014
Neueintragungen