Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2022
Sonstiges
01.07.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.01.2019
Eröffnungen
18.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
30.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
31.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.11.2014 bis zum 31.12.2014
17.11.2014
Neueintragungen