Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.03.2026
Löschungsankündigung
28.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.11.2024
Sonstiges
25.07.2024
Sonstiges
02.11.2016
Sonstiges
26.10.2016
Eröffnungen
02.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.12.2014 bis zum 31.12.2014
02.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.12.2014 bis zum 31.12.2014
10.11.2014
Neueintragungen