Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.05.2026
Sonstiges
27.05.2025
Sonstiges
02.01.2018
Eröffnungen
19.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
25.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.10.2014 bis zum 31.12.2014
25.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.10.2014 bis zum 31.12.2014
06.11.2014
Neueintragungen