Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2025
Sonstiges
14.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2023
Sonstiges
14.12.2023
Sonstiges
20.09.2018
Sonstiges
27.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
01.03.2018
Eröffnungen
21.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.10.2014 bis zum 31.12.2014
03.11.2014
Neueintragungen