Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
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11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2025
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11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2025
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20.03.2025
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31.08.2020
Termine
04.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.09.2014 bis zum 31.12.2014
30.10.2014
Neueintragungen