Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
02.03.2021
Termine
02.03.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.02.2020
Termine
12.04.2019
Termine
19.12.2016
Sonstiges
22.11.2016
Eröffnungen
08.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2014 bis zum 31.12.2014
08.10.2014
Neueintragungen