Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.06.2020
Sonstiges
08.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2020
Termine
27.02.2020
Eröffnungen
24.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
03.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
30.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.06.2014 bis zum 31.12.2014
08.10.2014
Neueintragungen