Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2023
Sonstiges
09.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.07.2021
Sonstiges
12.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2019
Termine
04.05.2018
Eröffnungen
08.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
12.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.11.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.10.2014
Neueintragungen