Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.04.2025
Sonstiges
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Sonstiges
16.05.2024
Sonstiges
21.11.2023
Sonstiges
19.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2023
Sonstiges
18.03.2022
Sonstiges
28.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
12.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
20.04.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
28.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
31.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.09.2014 bis zum 31.12.2014
16.04.2015 Eröffnungsbilanz zum 10.09.2014
30.09.2014
Neueintragungen