Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
08.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
18.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
12.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
06.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
01.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
25.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
29.09.2014
Neueintragungen