Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.11.2024
Sonstiges
01.10.2024
Eröffnungen
25.09.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
22.07.2024
Sicherungsmaßnahmen
16.06.2023
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
03.08.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
03.08.2022
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
27.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
20.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2017
04.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
24.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
02.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
25.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
31.10.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
25.09.2014
Neueintragungen