Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.02.2023
Löschungsankündigung
09.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
26.06.2020
Sonstiges
08.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2019
Veränderungen
01.08.2019
Eröffnungen
24.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
14.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2016 bis zum 31.08.2017
09.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016
09.01.2017
Veränderungen
10.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.09.2014 bis zum 31.08.2015
17.09.2014
Neueintragungen