Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2019
Veränderungen
30.08.2019
Eröffnungen
28.05.2019
Veränderungen
05.02.2019
Veränderungen
04.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
20.04.2018
Sicherungsmaßnahmen
21.03.2018
Sicherungsmaßnahmen
23.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.07.2017
Veränderungen
25.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
14.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.12.2014
30.06.2016
Veränderungen
01.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.12.2014
17.09.2014
Neueintragungen