Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
31.03.2025
Sonstiges
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2024
Sonstiges
17.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2019
Sonstiges
25.04.2018
Termine
05.02.2018
Eröffnungen
02.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
27.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
17.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
17.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
17.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
03.11.2015
Sicherungsmaßnahmen
22.10.2015
Sicherungsmaßnahmen
15.09.2014
Neueintragungen