Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.08.2023
Löschungsankündigung
19.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2023
Sonstiges
18.01.2023
Sonstiges
18.01.2023
Sonstiges
09.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Sonstiges
04.06.2020
Eröffnungen
01.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
21.10.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.07.2014 bis zum 31.12.2014
04.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.07.2014 bis zum 31.12.2014
15.09.2014
Neueintragungen