Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2018
Sonstiges
07.11.2017
Eröffnungen
11.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
22.09.2015
Sicherungsmaßnahmen
24.08.2015
Sicherungsmaßnahmen
11.09.2014
Neueintragungen