Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.05.2022
Löschungsankündigungen
01.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.09.2020
Termine
07.05.2020
Termine
19.09.2017
Entscheidungen im Verfahren
09.08.2017
Sonstiges
26.04.2017
Eröffnungen
19.12.2016
Sicherungsmaßnahmen
20.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.09.2014
Neueintragungen