Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.03.2026
Löschungsankündigung
09.03.2026
Löschungsankündigung
01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
16.06.2020
Eröffnungen
03.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
22.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
22.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
02.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
26.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.12.2014
26.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.12.2014
08.09.2014
Neueintragungen