Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.08.2025
Löschungsankündigung
17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2019
Sonstiges
14.02.2019
Eröffnungen
28.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
13.06.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.08.2014 bis zum 31.12.2014
07.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.09.2014
Neueintragungen