Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.09.2022
Löschungsankündigung
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2020
Eröffnungen
25.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
18.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
01.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.07.2014 bis zum 31.12.2014
22.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
17.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.07.2014 bis zum 31.12.2014
04.09.2014
Neueintragungen